Tempolimit in Österreich
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich. Darüber hinaus ist eine den Witterungsbedingungen angepasste Fahrweise aufgrund der Topografie in der Alpenrepublik geboten.
Österreich Tempolimit für Pkw und Motorräder
Die meisten Urlauber bereisen Österreich mit dem eigenen Fahrzeug. Die Anreise von Deutschland mit dem Pkw oder Motorrad ist bequem und vor Ort ist jederzeit Mobilität garantiert. Wer ein Ferienhaus in Österreich als Unterkunft gebucht hat, weiß diesen Vorteil zu schätzen. Für Pkws und Motorräder gelten identische Tempolimits in Österreich. An folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen sich die Führer dieser Kraftfahrzeuge halten:
- innerorts 50 km/h
- auf Landstraßen 100 km/h
- auf Schnellstraßen 100 – 130 km/h (es gelten die angezeigten Tempolimits)
- auf Autobahnen 130 km/h
(Stand Mai 2019)
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei den offizielen Stellen. Einen Überblick finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Wien.
Wichtig zu wissen: Das Befahren der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist mautpflichtig. Die Straßennutzungsgebühr wird in Form einer Vignette entrichtet, die in digitaler Form und als Klebevariante erhältlich ist. Darüber hinaus besteht in Österreich Winterausrüstungspflicht für Pkw. Das heißt im Klartext, dass in dem Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf zwei Antriebsrädern montiert sind.
Tempolimits für Pkw mit Anhänger
Für Urlauber, die Österreich mit einem Pkw inklusive Anhänger bereisen, gelten abweichende Tempolimits. Für Pkw mit einem leichten Anhänger bis 750 kg gilt innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen gilt für die Gespanne ein Tempolimit von 100 km/h. Für Pkw mit einem Anhänger, der das Gesamtgewicht von 750 kg überschreitet, gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einer Ausnahme: Auf Landstraßen (Freilandstraßen) darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden.
Unabhängig von der Fahrzeugart drohen bei einer Überschreitung der Tempolimits in Österreich empfindliche Strafen. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern gibt es keine landesweit einheitlichen Bußgeldsätze. Die Höhe der Strafe richtet sich danach, in welchem Bundesland oder welchem Verwaltungsbezirk Sie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen haben.
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